Informationen zumUmgang mit einem positiven Testergebnis

Hier finden Sie einige wichtige Handreichungen, was im Zusammenhang mit Schule zu tun ist wenn ein Coronatest ein postives Ergebnis zeigt.

(Stand: Juni 2022)

  • Die Lehrkraft, die den Test beaufsichtigt, begleitet eine/n positiv getestete/n Schüler/in ins Sekretariat. Schultasche und Jacke werden mitgenommen.
  • Das Sekretariat informiert die Eltern, damit der/die Schüler/in abgeholt wird.
  • Die Schulleitung schließt die/den Schüler/in schriftlich vom Schulbesuch aus.
  • Die Schulleitung weist Schüler/in und Eltern eindringlich darauf hin, dass so schnell wie möglich ein PCR-Test veranlasst werden muss.
     

Im Fall eines positiven Testergebnisses muss das Sekretariat sofort telefonisch oder per Email informiert werden und die Schule darf nicht betreten werden. Es sollte sofort ein Termin für einen PCR-Test gemacht werden.
 

  • Ein PCR-Test ist in einem Testzentrum oder bei niedergelassenen Ärzten möglich, bei der Terminanfrage sollte auf das positive Schnelltestergebnis hingewiesen werden.
  • Bis das Testergebnis vorliegt ist man verpflichtet, sich zu Hause aufzuhalten und sich abzusondern. Kontakt zu Personen außerhalb des Haushaltes ist verboten, Kontakte innerhalb des Haushaltes sollten so weit wie möglich vermieden werden. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind einzuhalten!
  • Ist der PCR-Test negativ, darf die Schule am nächsten Tag wieder besucht werden. Das Testergebnis muss als Nachweis im Sekretariat vorgezeigt bzw. per Email geschickt werden. 
  • Bei einem postiven Test ist die Rückkehr in die Schule frühestens nach 5 Tagen möglich, wenn 48 Stunden vorher keine Symptome mehr aufgetreten sind und ein erneuter Test negativ ist. Das negative Testergebnis muss als Nachweis im Sekretariat vorgezeigt bzw. per Email geschickt werden. 

Als Kontaktpersonen gelten nur Personen, die einen engen Kontakt zu einer Person hatten, die durch einen PCR-Test positiv auf Covid-19 getestet wurde, also in erster Linie Menschen, die in einem Haushalt leben.

Als ungeimpfte bzw. nicht genesene Kontaktperson hat man sich direkt in häusliche Isolation zu begeben, die bei Schülerinnen und Schülern frühestens nach 5 Tagen ohne Symptome durch einen negativen Test beendet werden darf. Das Testergebnis muss als Nachweis im Sekretariat vorgezeigt bzw. per Email geschickt werden. Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Lippe.

Vorausgesetzt es liegen keine Symptome vor, ist KEINE Quarantäne/Absonderung notwendig bei:

  • allen weiteren Kontakten einer Kontaktpersonen,
  • Personen mit vollständigem Impfschutz (14 - 90 Tage nach der 2. Impfung bzw. sofort nach der Boosterimpfung),
  • Personen, die sowohl mindestens einmal geimpft als auch genesen sind,
  • Genesenen Personen, deren positiver Befund mindestens 4 Wochen zurück liegt und nicht älter als 3 Monate ist.
     

zu unserer Corona-Übersichtsseite