Als Schule des Gemeinsamen Lernens wird unsere Schule auch von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf besucht, der in der Regel bereits in der Grundschule festgestellt worden ist. Wenn sich Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Grundschulzeit für eine Schule des gemeinsamen Lernens entscheiden, können sie vom Kreis Lippe auch dem Gymnasium Barntrup zugewiesen werden.

Wir lebenInklusion
Unsere Sonderpädagogin besucht die uns zugewiesenen Kinder in der Regel vor dem Schulwechsel in der Grundschule, um ein erstes Kennenlernen zu ermöglichen. In jedem Jahrgang haben wir zwei bis fünf Kinder mit den Sonderpädagogischen Förderbedarfen Emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sprache und/oder Lernen. Die Kinder, die nur den Förderschwerpunkt ESE, KME oder Sprache haben, streben wie die Regelschüler das Abitur an.
Kinder mit dem Förderbedarf Lernen (und eventuell einem weiteren Förderbedarf) werden "zieldifferent" nach den Richtlinien der Hauptschule und den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt unterrichtet. Dabei orientieren wir uns nach den individuellen Voraussetzungen eines jeden Kindes. Die zieldifferenten Förderkinder erhalten keine Noten, sondern schriftliche Rückmeldungen und am Ende der Klasse 10 verlassen sie unsere Schule entweder mit dem Förderschulabschluss oder mit dem Ersten Schulabschluss. Einige Schülerinnen und Schüler – mit und ohne festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf - werden von einer Schulbegleitung unterstützt.
In ihrer gesamten Schulzeit werden alle Kinder grundsätzlich gemeinsam von allen Lehrkräften unterrichtet. Die Differenzierung erfolgt im Unterricht, teilweise mit Unterstützung der Sonderpädagogin. Lediglich in den Fächern Mathematik und Englisch findet für die zieldifferenten Schülerinnen und Schülern eine äußere Differenzierung statt. Dabei haben die zieldifferenten Förderkinder weniger Stunden Englischunterricht als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler und sie lernen keine zweite Fremdsprache. Ein Teil der Englischstunden wird zur individuellen Förderung, zum Beispiel zur Vertiefung der schriftlichen Kompetenzen (Rechtschreibung und Schreiben von Berichten) verwendet. Ab Klasse sieben werden die Stunden der zweiten Fremdsprache zur Umsetzung des Bereiches „Arbeitslehre“ genutzt. Dieser gliedert sich in die Bereiche „Hauswirtschaft“, „Werken“ und „Wirtschaftslehre“. Hierzu stehen uns neben dem Differenzierungsraum noch eine Schulküche und ein Werkraum zur Verfügung.
Durch die zeitweise räumliche Trennung von der Klasse sowie die Ausstattung des Differenzierungsraumes ist es uns aber auch möglich, nach Bedarf auf die emotionalen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. So können gemeinsam Gespräche geführt oder Gesellschaftsspiele gespielt werden. Aber auch ein Spaziergang in die Natur- teilweise sogar verbunden mit einem Besuch bei verschiedenen Tieren- ist möglich.
Die in den Integrationsklassen unterrichtenden Lehrkräfte stehen untereinander und ggf. mit den Schulbegleitungen persönlich und über IServ stets in einem guten Austausch. Speziell die Klassenleitungen und die Sonderpädagogin tauschen sich regelmäßig über die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf aus.Diese Ergebnisse all dieser Gespräche dienen als Grundlage der Förderpläne. Diese wiederum sind die Grundlage der Förderung der Förderkinder und der Unterrichtsgestaltung. Die Förderpläne sind für alle Kolleginnen und Kollegen zugänglich, so dass sich z.B. auch Vertretungslehrkräfte bei Bedarf über die Kinder mit Förderbedarf informieren können.