Ab 1. Januar 2025 gilt am Gymnasium Barntrup folgende Regelung im Bezug auf private Handynutzung:
- In den Jahrgängen 5 – 7 ist die Handynutzung grundsätzlich verboten. Wenn ein Handy mit zur Schule gebracht wird, muss es während der gesamten Schulzeit unsichtbar und stumm geschaltet in der Schultasche oder im Schließfach aufbewahrt werden. In dringenden Fällen können Schülerinnen und Schüler mit Genehmigung einer Lehrkraft zum Sekretariat gehen und dort telefonieren. Auch im Unterricht, z.B. zur Materialrecherche, kann eine Lehrkraft die Benutzung von privaten Handys erlauben.
- In den Jahrgängen 8 – Q2 ist die Handynutzung in Pausen und Freistunden grundsätzlich erlaubt, während des Unterrichts ist das Handy aber unsichtbar und stumm geschaltet in der Schultasche oder einer „Handygarage“ im Klassenraum aufzubewahren. Lehrkräfte können die Nutzung privater Handys im Unterricht erlauben.
- Sollte gegen eine dieser Regeln verstoßen werden, wird das Handy durch eine Lehrkraft eingesammelt und zum Sekretariat bzw. zur Schulleitung gebracht, wo es am Ende des Schultages persönlich wieder abgeholt werden kann.
Auch in der Mediennutzungsordnung gab es einige Änderungen, von denen viele Details sich jedoch auf die geänderten Rahmenbedingungen in den Tabletklassen beziehen. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass:
- Schülerinnen und Schüler in Jahrgang 7 keine Tablets im Unterricht benutzen dürfen (Schülerinnen und Schüler in den momentanen 7. Klassen, die jetzt schon ein Tablet nutzen, dürfen das aber auch weiterhin). Für Klasse 8 müssen Eltern dann ohnehin die Schultablets für ihre Kinder kaufen.
- Schülerinnen und Schüler der Nutzung der „Classroom“-App zustimmen und dort sichtbar sein müssen, um (private) Tablets im Unterricht benutzen zu dürfen.
- Zu Beginn des Unterrichts alle Tablets ein gesperrtes Display haben und flach auf dem Tisch liegen müssen. Da auf den Tablets mit Stift gearbeitet werden und ein Missbrauch erschwert soll, dürfen die Tablets in der Regel nicht auf dem Tisch aufgestellt werden, so dass die Lehrkraft jederzeit sehen kann, was auf dem Tablet gemacht wird.
- Die Eltern die Pflicht haben, die (private) Nutzung von digitalen Geräten ihrer Kinder kritisch zu begleiten und in regelmäßigen Abständen mit ihnen über mögliche Gefahren und Probleme zu sprechen. Dazu werden in der Mediennutzungsordnung konkrete Hinweise gegeben, wo Eltern sich informieren können, z.B. unter klicksafe.de, ins-netz-gehen.de oder schau-hin.info