Grundsätzlich gilt: „Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die
Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten
entsprechende Symptome vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die
Schule zunächst nicht zu betreten.“
Wie es dann weiter geht, können Sie diesem Schaubild entnehmen (PDF).