In den Gebäuden sollte eine medizinische Maske getragen werden. Die allgemeine Testpflicht an Schulen ist ausgesetzt, wir behalten uns aber vor, Schülerinnen und Schüler anlassbezogen weiterhin zu einem Coronatest aufzufordern.
Weitere allgemeine Informationen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Informationsseite des Schulministeriums.